AGBs

ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN der Firmen RED-RING GMBH und NEUSSL GmbH

Stand: Juli 2018

 

1. Präambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft
und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
1.5 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Teillieferungen sind möglich.
2.3 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
2.4 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.5 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt, so ferne es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
2.6 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
2.7 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für dieDauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne daß dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen.
2.8 Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels Schreiben vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beidenFällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung evtl. empfangener Anzahlungen verpflichtet.
2.9 Dem Auftragnehmer steht es frei, Versendungsart der Ware und das Transportmittel auszuwählen.2.10 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro .
3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
3.4 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder inner- betrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten stellen oder zur Leistungserstellung not-wendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremd- arbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entspre- chend zu erhöhen oder zu ermäßigen, so ferne es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
3.5 Die genannten Preise gelten ab Werk excl. Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkosten preis verrechnet und wird nicht zurückgenommen.
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung, bzw. bei Barverkäufen zeitgleich mit der Übergabe der Waren.
Grundsätzlich gilt, dass Beträge unter EURO 100,-- (excl. MwSt) sofort und bar bezahlt werden müssen. Eine Bezahlung der Barverkaufsrechnung ist nur mit Bargeld möglich. Eine Bezahlung mittels Bankomatkasse bzw. eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei derältesten Schuld.
4.6 BeiZahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzu- holen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.
6. Forderungsabtretungen
6.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
6.2 Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsgesetz bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
6.3 Forderungen gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Auftraggeber abtreten werden.
7. Kostenvoranschlag
7.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
7.2 Alle Angebote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
8. Mahn- und Inkassospesen
8.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu refundieren.
8.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EURO 10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.
8.3 Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, daß infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
9. Gewährleistung, Garantie und Haftung
9.1 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach Lieferung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hiefür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertrags- gegenstände sind ausgeschlossen. Dieser Punkt 9.1 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
9.2 Bei Verbrauchergeschäften kann sich der Auftragnehmer bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Auftraggebers auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß der Auftragnehmer binnen angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. Sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, kann sich der Auftragnehmer überdies von der Verpflichtung zur Gewährleistung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, daß er in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.
9.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge externer Einflüsse, wie zum Beispiel Eingriffe Dritter.
9.4 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
9.5 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.6 Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Auftraggeber zu beweisen.
9.7 Erweist sich eine Beanstandung des Auftraggebers als nicht berechtigt, bzw. liegt das Verschulden beim Auftraggeber so trägt der Auftraggeber hiefür sämtliche Kosten.
10. Vertragsrücktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftrag- nehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er beiderseitig noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2 Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.4 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl des Auftragnehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Brutto- rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
11. Aufrechnung
11.1 Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
12. Höhere Gewalt
12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrs- störungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne daß dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
13. Produkthaftung
13.1 Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
14.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.
14.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird aus- geschlossen.
14.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
15. Datenschutz und Adressenänderung
15.1 Der Auftragnehmer arbeitet ausschließl. nach EU-DSGVO. Durch die Geschäftsbeziehung werden vom Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet. Dabei handelt es sich um Name, Anschrift, Tel.-/Fax Nummern, Web-site, e-mail Adressen, Bankverbindung, Firmenbuch nummer sowie UID-Nr, Vor- und Nachname der Ansprechpartner sowie deren Mobiltelefonnum- mern und e-mail Adressen. Diese Daten werden im System des Auftragnehmers gespeichert. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsabwicklung diese Da- ten auch an Dritte weitergegeben werden müssen (wie z.B. Lieferanten, Speditionen, Paketdienste, EDV-Betreuer, Steuerberater, Rechtsanwälte etc.). Die Daten des Auftraggebers werden imSystem des Auftragnehmers gespeichert um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu ermöglichen.
15.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäfts- adresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls diese an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
16. Schlußbestimmungen
16.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden. Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere vorsieht.
16.2 Adressänderungen des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekanntzugeben.
16.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Bedingungen der Firmen RED-RING GMBH und NEUSSL GmbH

Stand: Juli 2018

Sämtliche von den Firmen RED-RING GmbH und NEUSSL GmbH gelieferten Produkte sind ausnahmslos von konzessionierten Fachfirmenund qualifiziertem Personal zu montieren, anzuschliessen bzw. in Betrieb zu nehmen !

LEISTUNGDATEN
Die Angaben zu Luft-,Druckleistungen usw. beziehen sich auf Normbetriebsbedingungen (Dichte ρ = 1,2 kg/m3, Temperatur T = 20 °C, Netzfrequenz 50 Hz). Die tatsächlichen Werte können aufgrund unterschiedlicher Betriebs- und Umgebungsbedingungen im Rahmen der zulässigenToleranzen abweichen. Die in den Gerätebeschreibungen bzw. im Katalog genannten Betriebsbedingungen müssen ausnahmslos eingehaltenwerden. Ein Betrieb abweichend der genannten Bedingungen kann zu Geräteschäden, und in weiterer Folge zu Garantieverlust, führen.
SCHALLDATEN
Die Angaben sind entweder als Schallleistungspegel am Gerät (höherer Wert), oder in einer bestimmten Entfernung zur Geräuschquelle alsSchalldruckpegel (niedrigerer Wert - vom menschlichen Ohr wahrgenommener Schalldruckpegel) angegeben. Falls nicht anders angegebenist der Abstand 1m für Angabe der Werte im Raum und 3m für Werte im Außenbereich. Die Nichteinhaltung der Einbauvorschriften sowie Behinderungen im Ansaug- bzw. Ausblasbereich kann zu höheren Schallwerten führen.
ELEKTRISCHE LEISTUNGSDATEN
Spannung, Frequenz, Stromaufnahme, aufgenommene bzw. Motornennleistung, Schutzart und Hinweis auf das erforderliche Schaltschemasind dem Katalog, der Installationsanleitung bzw. der Gerätebeschreibung zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich auf Normbetriebsbedingungen
(Dichte ρ = 1,2 kg/m3, Temperatur T = 20 °C, Netzfrequenz 50 Hz).
Die tatsächlichen Werte können betriebs- oder umgebungsbedingt im Rahmen der zulässigen Toleranzen davon abweichen. Für die Ausführungder elektrischen Anlage sind ausschließlich die Angaben auf dem Leistungsschild des verwendeten Gerätes maßgebend.
Bei Umgebungsbedingungen welche nicht den Normbetriebsbedingungen entsprechen, im Besonderen niedrige Temperaturen, muss mit erhöhten Strom- und Leistungswerten gerechnet werden. Diese Umstände müssen bei Auslegung der elektrischen Versorgung (Stromversorgungsleitungen, Schütze, Schutzeinrichtungen, etc) berücksichtigt werden.
ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
Entsprechend dem elektrischen Schaltschema auf dem Motor bzw. Montageanleitung. Jeder Ventilator bzw. jedes Gerät ist entsprechend dengültigen Bestimmungen und örtlichen behördlichen Vorschriften ans Stromnetz anzuschließen und gegen Überlastung, Phasenausfall, etc. miteinem Motorschutzschalter oder mittels eingebauten Thermokontakten, sowie einem Motorvollschutzgerät allpolig und in jedem Drehzahlbereichabzusichern.Die Auswahl der notwendigen Motorschutzschalter hat ausschließlich aufgrund der Leistungsangaben am Typenschild zu erfolgen.Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieser Vorschriften können zu Fehlfunktionen und Gerätedefekt, und in weiterer Folge zu Garantieverlustführen.
AUSLEGUNG, INSTALLATION, INBETRIEBNAHME
Die Auslegung, Planung, Installation und Inbetriebnahme hat ausnahmslos vom Fachbetrieb oder entsprechenden Planungsbüros nach denjeweils gültigen und aktuellen nationalen und EU-Richtlinien zu erfolgen. Für die Auswahl der(des) Geräte(s) trägt die Firma RED-RING GMBHbzw. die Firma NEUSSL GMBH keine Verantwortung und übernimmt keinerlei Haftung.
Für die ordnungsgemäße und fachgerechte Installation ist das ausführende Unternehmen verantwortlich. Sämtliche Schäden welche durchnicht ordnungsgemäße Installation am Gerät entstehen, fallen nicht in unseren Bereich und haben den Verlust von Garantieansprüchen zurFolge.
Bei der Inbetriebnahme ist vom ausführenden Installationsunternehmen die ordnungsgemäße und normkonforme Installation zu prüfen, zu dokumentieren und zu bestätigen. Für Industrie- sowie gewerbliche Ventilatoren ist zusätzlich ein Messprotokoll mit allen relevanten Daten wiez.B. Spannung Stromaufnahme, Betriebstemperaturen usw. zu erstellen. Ohne entsprechende Bestätigung bzw. Protokoll durch eine Fachfirma,können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
WARTUNG - SERVICE
Je nach Einsatzbereich, Umgebungsbedingungen, Fördermedium und Betriebsstunden sind die Geräte entsprechend zu warten, zu prüfenbzw. zu reinigen.
Klimageräte, Wärmepumpen sind in regelmässigen Abständen zu kontrollieren sowie Wartungsarbeiten zwingend vorgeschrieben und einzuhalten. Informationen bezüglich der notwendigen Wartungsarbeiten entnehmen Sie der mitgelieferten Installation/Betriebsanleitung bzw denbehördlichen Auflagen. Die Nichteinhaltung von Wartungs- und Servicearbeiten führen ebenfalls zum Verlust von Garantieansprüchen.

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